Geschichte
und Legende. Die Deutung des 300jährigen Jubiläums der
Akademie des Gottfried Wilhelm Leibniz ist längst zum Politikum
geworden
von Herbert Wöltge
Lese-Hinweis:
Unerledigte Aufgaben. Wie unter Vertragsbruch die DDR-Wissenschaftsakademie
diskriminiert wurde. Von Siegfried Prokop: http://www.jungewelt.de/1999/11-04/013.shtml
Frust und Forschung. Eine Berliner Tagung zur Geschichte der Wissenschaftsakademien.
Von Günter Herold: http://www.jungewelt.de/1999/11-12/018.shtml
Von
Krieg und Frieden, Zwischenbilanz aktuell
von Helmut Bock
Was für ein schöner Jahrhundertbeginn. Ein
Waffenhändler schmierte die Bosse der christlichen Regierungspartei,
damit Thyssen eine Panzerfabrik in Kanada aufrüste. In zynischer
Phrase nennt er es "Landschaftspflege". - Die sozial und
ökologisch daherkommende Nachfolgeregierung genehmigte ihrer
Rüstungslobby die Lieferung des neuesten Kampfpanzers "Leopard
II" an die türkische, auf Menschenrechtsbruch und Kurdenjagd
spezialisierte Armee. Es sei "nur ein einziges Testfahrzeug".
Man spielt unsere Proteste herunter, hält aber die lukrative
Bestellung von 1000 Stück als Option der deutsch-türkischen
NATO-Bruderschaft vorsorglich unterm Tisch. - Eine eiserne Jungfrau
von Niedersachsen erstritt vor Europas hohem Gerichtshof ihr Anrecht
auf Kampfanzug und tödlichen Waffengebrauch. Sogleich sprach
der Bundesminister für "Verteidigung", seit dem Vorjahr
schon Kriegsminister, von "Gleichberechtigung der Frau"
(die sonst doch zuerst auf die Straße gesetzt, an den Kochtopf
verwiesen wird). Er läßt Personalstellen vorplanen und
erwartet den Umsturz des Grundgesetzes, das kurz nach dem zweiten
Weltkrieg eine Bewaffnung der Frauen nicht vorgesehen hatte...
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Informationsverarbeitung
in der Wissenschaft - Buchdruck und Internet
von Lothar Kolditz
Vortrag vor dem Plenum der Leibniz-Sozietät
am 17. Februar 2000 Volltext
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Thesen
Informationen ergeben sich aus Daten, die in einem bestimmten Zusammenhang
stehen, und Wissen folgt aus der Kenntnis von zusammenhängenden
Informationen. Die ständig ansteigende Daten- und Informationsflut
kann ohne bilanzierende und zusammenfassende Bearbeitung nur ungenügend
erschlossen werden.
Die verschiedenen Wissensgebiete verarbeiten einfache und komplexe
Daten- und Informationssammlungen, deren Anteile charakteristisch
für Wissensgebiet-Kategorien sind.
Die Entwicklung der wissenschaftlichen Daten- und Informationsregistrierung
ab Mitte des 17. Jahrhunderts ist durch zunehmende bewertende Zusammenfassung
besonders im naturwissenschaftlichen Bereich gekennzeichnet.
Das Handbuch im Verein mit elektronischen Verfahren ist wirksame Orientierung
in der wissenschaftlichen Literaturfülle.
Buchdruck und Internet sind miteinander vergleichbar, auch hinsichtlich
von Nutzen und Mißbrauch.
Der Charakter der Internet-Informationen erfordert die Herausbildung
einer neuen Kultur der Kritik des Wissens und die Weiterentwicklung
der Ethik der Anwendung des Wissens.
Jedes Medium, der Druck, der Hörfunk, Fernsehen und Internet,
hat seine Spezifik. Deshalb ist keines der vorgenannten durch das
folgende ersetzt, sondern stets nur ergänzt worden. Das Internet
wird auch das Buch nicht verdrängen, welches schon in der Archivierung
seine Bedeutung behalten wird.
Der Buchdruck hat nicht nur die Neuzeit eingeleitet, sondern auch
mit zur klassischen Aufklärung beigetragen. Der Informationszuwachs
war offensichtlich eine entscheidende Triebkraft. Im globalen Wandel
wirkt das Internet gleichermaßen als Katalysator und wird durch
seinen Informationsschub einer neuen Aufklärung den Weg mit bereiten.
Die wissenschaftliche Information liefert dabei einen wesentlichen
Impuls.
Geschichte
und Legende. Die Deutung des 300jährigen Jubiläums der Akademie
des Gottfried Wilhelm Leibniz ist längst zum Politikum geworden
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von Herbert Wöltge
Thesen aus einem Vortrag vor dem Ostdeutschen Geschichtsforum am 15.
März 2000
1. Die Legende
Aktuelle Legitimationsbedürfnisse damaligen Handelns haben dazu
geführt, daß der Öffentlichkeit eine auf regierungsamtliche
politische Nützlichkeit festgelegte Auffassung von der Akademieentwicklung
um 1992 angeboten wird. Der Kern der heute verbreiteten Legende besteht
darin: 1992 sei im Gefolge des Einigungsvertrages die vormalige Preußische
Akademie der Wissenschaften als Berlin-Brandenburgische Akademie der
Wissenschaften neu konstituiert worden, die BBAW sei damit die legitime
Fortsetzerin der Leibnizschen Akademie. Die Gelehrtensozietät
der Akademie der Wissenschaften der DDR sei vereinigungsbedingt aufgelöst,
und damit sei auch die Mitgliedschaft in dieser Akademie erloschen.
2. Die Rechtsgrundlage
Diese Legende steht im Gegensatz zu der durch den Einigungsvertrag
gegebenen Rechtslage und zu den historischen Fakten. Art.38(2)EV schrieb
die Fortführung der Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften
der DDR auf landesrechtlicher Grundlage vor. Der Staats- und Verfassungsrechtler
Hans-Peter Schneider, Berater von Bundestagspräsident Thierse
bei der Spendenaffäre dieser Tage, hielt die Rechtslage schon
1991 für vollkommen klar und unmißverständlich und
den Gedanken einer Nichtfortführung entgegen Art.38(2)EV für
rechtswidrig: "Ich wüßte kaum einen Rechtstext, der
in diesem Punkt schon vom Wortlaut her klarer und eindeutiger wäre."
3. Die Fakten
Die Untersuchung führt zu folgenden Ergebnissen:
3.1. Die Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften ist
nicht aufgelöst. Es existiert kein actus contrarius zur Gründung,
es fehlt jeglicher Rechtsakt oder hoheitliche Verfügung, die
eine Auflösung zum Inhalt haben. Auch eine Selbstauflösung
hat nicht stattgefunden. Die Gelehrtensozietät ist die fortgeführte
Preußische Akademie der Wissenschaften, die nach 1945 den Namen
Deutsche Akademie der Wissenschaften und seit 1972 Akademie der Wissenschaften
der DDR trug und der Art.38(2)EV die Bezeichnung Gelehrtensozietät
gab.
3.2 Eine landesrechtliche Entscheidung, wie die Gelehrtensozietät
der Akademie der Wissenschaften fortzuführen ist, wurde nicht
getroffen. Das Landesgesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung
der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften enthält
keinen Bezug auf Art.38(2)EV. Faktisch hat das Land Berlin an die
Stelle von Bundesrecht diametral entgegenstehendes Landesrecht gesetzt.
Damit steht auch fest, daß die Regelung aus Art.38(2)EV noch
eingefordert werden kann.
3.3. Die Mitgliedschaft in der Gelehrtensozietät der Akademie
der Wissenschaften besteht weiter. Auch hier gibt es keinen rechtsgültige
Akt über das Erlöschen der Mitgliedschaft. Weder der Staatsvertrag
noch ein diesbezügliches Schreiben des Wissenschaftssenators
Erhardt an die Akademiemitglieder haben die Mitgliedschaft beendet.
3.4. Die Gelehrtensozietät ist nicht nur rechtlich nicht aufgelöst,
sie hat auch ihre Tätigkeit ohne Unterbrechung im Herbst 1992
fortgesetzt. Sie konstituierte sich im April 1993 als Leibniz-Sozietät
e.V. und setzte die Arbeit bis heute fort.
3.5. Die BBAW ist nicht die vormals Preußische Akademie, sondern
eine Neugründung. Der Staatsvertrag hat darauf verzichtet, die
neue Akademie als Rechtsnachfolgerin oder überhaupt als Nachfolgerin
oder Fortführerin der Gelehrtensozietät anzusehen. Außer
der rechtswidrigen Übernahme des Vermögens läßt
sich im Staatsvertrag kein Berührungspunkt zur Gelehrtensozietät
des Einigungsvertrages erkennen. Der Bezug auf die Preußische
Akademie beruht auf einer rechtlichen Fiktion und postuliert eine
Traditionskontinuität, die die letzten 50 Jahre Akademiegeschichte
umgeht.
4. Die Schlußfolgerungen
Die Behauptung der Auflösung der Gelehrtensozietät des Einigungsvertrages
ist die Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der heutigen,
eingangs formulierten Legende. Die Tatsache einer nichtaufgelösten
Gelehrtensozietät bringt damaliges wie heutiges Handeln von Politik,
Behörden und Wissenschaftsspitzen in anfechtbare Positionen.
Die Fakten führen uns zu vier Überlegungen.
4.1. Wenn die Gelehrtensozietät nicht aufgelöst wurde, dann
existiert sie fort, wenngleich in einer anderen Rechtsform. Damit
hat sie als Leibniz-Sozietät ihre Rechte und Pflichten als Fortsetzerin
der Deutschen Akademie der Wissenschaften und der Preußischen
Akademie nicht verloren. Dem entgegenstehendes Landesrecht ist nichtig.
Die auf der Auflösung der Gelehrtensozietät aufgebauten
Rechtsgründe des Senats für seine Handlungen und Entscheidungen,
die bis zur Errichtung einer vormals Preußischen Akademie gingen,
haben kein rechtsgültiges Fundament.
4.2. Wenn die Gelehrtensozietät nicht aufgelöst wurde, dann
muß man davon ausgehen, daß das Land Berlin mit dem Vermögen
der Gelehrtensozietät pflicht- und rechtswidrig umgegangen ist.
Das Land hat die Fürsorgepflicht gegenüber der Gelehrtensozietät
gröblichst verletzt (im Sinn von §266StGB, Untreue), indem
es über das Vermögen der in seine Obhut gegebenen Sozietät
mißbräuchlich und zum Nachteil der Sozietät verfügte.
Die Landesregierung hat dieses Vermögen behandelt wie herrenloses
Gut, das ihr ersatzlos zugefallen war, in den Wirren der Wiedervereinigung,
vereinigungsbedingt, wie heute gelegentlich in Verhüllung der
wirklichen Fakten formuliert wird. Das Land übergab das Vermögen
rechtswidrig an andere Institutionen und behielt einen Teil - vor
allem Stiftungen und Immobilien - für sich. Die Regierung Diepgen
betrieb gegenüber der Gelehrtensozietät des Einigungsvertrages
einen staatlich sanktionierten, für das Land ertragreichen, Beutezug,
sie praktizierte eine Form von regierungsamtlicher Vereinigungskriminalität,
die bis heute nicht die Aufmerksamkeit gefunden hat, die sie verdient.
4. 3. Wenn die Gelehrtensozietät nicht aufgelöst wurde,
dann ist sie und nicht die BBAW die vormals Preußische Akademie,
und die BBAW kann sich als Neugründung nicht auf eine historische
und rechtliche Kontinuität auf die Preußische Akademie
berufen. Diese Feststellung kollidiert unmittelbar mit der seit 1990
herrschenden politischen Doktrin
Eine historisch-sachliche Kontinuität zur Preußischen Akademie
liegt weder bei der personelle Kontinuität, die unbestritten
der Gelehrtensozietät zukommt, noch bei den wissenschaftlichen
Unternehmungen, bei den Langzeit- und Editionsvorhaben. Die als Fiktion
des Senats in Westberlin über 40 als ruhend und mitgliederlos
angenommene Preußische Akademie hat kein einziges wissenschaftliches
Unternehmen verwaltet oder gar wissenschaftlich gepflegt und kein
einziges wissenschaftliches Arbeitsergebnis hervorgebracht. Auch der
der BBAW vom Gesetzgeber rechtswidrig zugewiesene Anteil am Vermögen
der Gelehrtensozietät hat keinerlei historische oder rechtliche
Anschlußstücke geliefert.
Die Politik hat die BBAW veranlaßt, mit einer geborgten Vergangenheit
zu leben, Sie wurde sozusagen über Nacht in eine lange traditionsreiche
und geachtete deutsche und europäische Geschichte eingesetzt.
Wie die BBAW auf Dauer mit diesem Makel leben kann, wird abzuwarten
sein.
5. Das Jubiläum
Wenn dem Jubiläum die offizielle Legende von der BBAW als der
legitimen Fortsetzerin der Leibnizschen Akademie und von der durch
den Einigungsvertrag aufgelösten Gelehrtensozietät zu Grunde
gelegt wird, wird die Politik die falsche Institution feiern. Eine
rechtlichen Fiktion und eine Geschichtsfälschung als Grundlage
für das Jubiläum zu nehmen, hieße neue politische
Fehler zu begehen, statt die alten behutsam zu korrigieren und neue
Signale zu geben.
Wenn der Bundespräsident, die Bundesministerin für Bildung
und Forschung und der Regierende Bürgermeister von Berlin am
1. Juli wie vorgesehen zu den Gästen der Festversammlung der
BBAW anläßlich des 300jährigen Jubiläums der
Berliner Akademie sprechen, werden sie klug abzuwägen haben,
ob man bei der Illustration vorgegebener politischer Schemata von
gestern bleiben kann oder ob man nicht besser bei der Suche nach Wegen
in die Zukunft von den wirklichen historischen Fakten ausgehen und
zeitgemäße Lösungen anstreben sollte. Zeitgemäße
Lösungen sollten den Fortgang der wissenschaftlichen Arbeit sichern
und alle Potentiale, die dazu fähig sind, angemessen fördern.
Das könnte, wovon man in letzter Zeit immer weniger spricht,
ein Beitrag sein auf dem immer steiniger werdenden Weg zur inneren
Einheit Deutschlands.
Die
Geburt einer Akademie
"... dadurch gründliche
Wissenschaften und gemein nützliche Künste zu verbessern..."
von Hubert Laitko
(aus Neues Deutschland vom 4./5.3.2000)
Das späte 17. Jahrhundert war in den fortgeschrittensten
Ländern Europas die Zeit, in der die Gründung von gelehrten
Gesellschaften oder Akademien die Avantgarde der Wissenschaftsorganisation
bildete. Allein hier - und nicht etwa an den Universitäten -
war der Ort, an dem das Gewinnen, Präsentieren, Prüfen und
Verteidigen neuer Erkenntnis im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand.
Vereinigungen dieser Art waren zudem solche Formen aufkommender Bürgerlichkeit,
die unter den Verhältnissen eines aufgeklärten Absolutismus
einem Herrscherhaus zusätzlichen Glanz verleihen konnten, ohne
schon die Fundamente der Feudalordnung in Frage zu stellen. Seit 1662
bestand in London die "Royal Society", seit 1666 arbeitete
in Paris die "Aca-démie des Sciences". Dort, in den
Weltmetropolen jener Zeit, war der natürliche Platz solcher Unternehmungen.
Aber im kargen Brandenburg, das sich unter dem straffen und sparsamen
Regiment des "großen Kurfürsten" Friedrich Wilhelm
gerade erst mühsam aus dem Tal äußerster Dürftigkeit
im Gefolge des dreißigjährigen Krieges ein wenig aufgerappelt
hatte? Und doch war es so: Brandenburg war so kühn, im Konzert
der Großen mitzuspielen. Im Jahre 1700 wurden die fünf
Residenzstädte Berlin, Kölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt
und Friedrichstadt, die sich 1709 zur Stadt Berlin verbanden, zum
Sitz einer Societät der Wissenschaften ...
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Üb
immer Treu und Redlichkeit.
Wie die Berliner Landesregierung 1992 mit dem Vermögen der Gelehrtensozietät
der Akademie der Wissenschaften der DDR umging.
Von Jakob Wegelin
(aus Junge Welt vom 31. Januar 2000)
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