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An dieser Stelle können Auszüge und Volltexte von früher veröffentlichen Beiträgen aus den Rubriken Aktuell, Debatte, Personalia, Publikationen und Wissenschaftliche Mitteilungen eingesehen und heruntergeladen werden. Die Beiträge sind nach Autoren geordnet.

Karl Lanius
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Personalia (beginnend mit dem Leibniz-Tag 2000)
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Beiträge

  • Die Geowissenschaften in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts
    Heinz Kautzleben
    Thesen zur Einschätzung des "Jahres der Geowissenschaften"
  • Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
    Wolfgang Böhme
    Vortrag im Arbeitskreis Geo-, Montan- und Umweltwissenschaften der Leibniz-Sozietät am 19.12.2002
  • Stellungnahme zur Gentechnik
    Thesen
    von Helmut Böhme und
    Rolf Löther


  • Von Krieg und Frieden, Zwischenbilanz aktuell
    von Helmut Bock
  • Informationsverarbeitung in der Wissenschaft - Buchdruck und Internet
    von Lothar Kolditz
  • Formationsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert
    von Wolfgang Eichhorn/Wolfgang Küttler
  • Die Geowissenschaften in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts
    von Heinz Kautzleben
  • K. Hein-Weingarten:
    Das Institut für Kosmosforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR

    Rezensionen von Heinz Kautzleben und Klaus-Peter Steiger
  • Die Geburt einer Akademie
    "... dadurch gründliche Wissenschaften und gemein nützliche Künste zu verbessern..."
    von Hubert Laitko
  • Das Plancksche Wirkungsquantum - Hundert Jahre danach.
    von Armin Uhlmann
  • Üb immer Treu und Redlichkeit. Wie die Berliner Landesregierung 1992 mit dem Vermögen der Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften der DDR umging.
    Von Jakob Wegelin
  • Geschichte und Legende. Die Deutung des 300jährigen Jubiläums der Akademie des Gottfried Wilhelm Leibniz ist längst zum Politikum geworden
    von Herbert Wöltge

    Lese-Hinweis:

    Unerledigte Aufgaben. Wie unter Vertragsbruch die DDR-Wissenschaftsakademie diskriminiert wurde. Von Siegfried Prokop: http://www.jungewelt.de/1999/11-04/013.shtml

    Frust und Forschung. Eine Berliner Tagung zur Geschichte der Wissenschaftsakademien. Von Günter Herold: http://www.jungewelt.de/1999/11-12/018.shtml


    Von Krieg und Frieden, Zwischenbilanz aktuell
    von Helmut Bock
    Was für ein schöner Jahrhundertbeginn. Ein Waffenhändler schmierte die Bosse der christlichen Regierungspartei, damit Thyssen eine Panzerfabrik in Kanada aufrüste. In zynischer Phrase nennt er es "Landschaftspflege". - Die sozial und ökologisch daherkommende Nachfolgeregierung genehmigte ihrer Rüstungslobby die Lieferung des neuesten Kampfpanzers "Leopard II" an die türkische, auf Menschenrechtsbruch und Kurdenjagd spezialisierte Armee. Es sei "nur ein einziges Testfahrzeug". Man spielt unsere Proteste herunter, hält aber die lukrative Bestellung von 1000 Stück als Option der deutsch-türkischen NATO-Bruderschaft vorsorglich unterm Tisch. - Eine eiserne Jungfrau von Niedersachsen erstritt vor Europas hohem Gerichtshof ihr Anrecht auf Kampfanzug und tödlichen Waffengebrauch. Sogleich sprach der Bundesminister für "Verteidigung", seit dem Vorjahr schon Kriegsminister, von "Gleichberechtigung der Frau" (die sonst doch zuerst auf die Straße gesetzt, an den Kochtopf verwiesen wird). Er läßt Personalstellen vorplanen und erwartet den Umsturz des Grundgesetzes, das kurz nach dem zweiten Weltkrieg eine Bewaffnung der Frauen nicht vorgesehen hatte...
    Volltext zum Download

    Informationsverarbeitung in der Wissenschaft - Buchdruck und Internet
    von Lothar Kolditz
    Vortrag vor dem Plenum der Leibniz-Sozietät
    am 17. Februar 2000 Volltext zum Download
    Thesen
    Informationen ergeben sich aus Daten, die in einem bestimmten Zusammenhang stehen, und Wissen folgt aus der Kenntnis von zusammenhängenden Informationen. Die ständig ansteigende Daten- und Informationsflut kann ohne bilanzierende und zusammenfassende Bearbeitung nur ungenügend erschlossen werden.
    Die verschiedenen Wissensgebiete verarbeiten einfache und komplexe Daten- und Informationssammlungen, deren Anteile charakteristisch für Wissensgebiet-Kategorien sind.
    Die Entwicklung der wissenschaftlichen Daten- und Informationsregistrierung ab Mitte des 17. Jahrhunderts ist durch zunehmende bewertende Zusammenfassung besonders im naturwissenschaftlichen Bereich gekennzeichnet.
    Das Handbuch im Verein mit elektronischen Verfahren ist wirksame Orientierung in der wissenschaftlichen Literaturfülle.
    Buchdruck und Internet sind miteinander vergleichbar, auch hinsichtlich von Nutzen und Mißbrauch.
    Der Charakter der Internet-Informationen erfordert die Herausbildung einer neuen Kultur der Kritik des Wissens und die Weiterentwicklung der Ethik der Anwendung des Wissens.
    Jedes Medium, der Druck, der Hörfunk, Fernsehen und Internet, hat seine Spezifik. Deshalb ist keines der vorgenannten durch das folgende ersetzt, sondern stets nur ergänzt worden. Das Internet wird auch das Buch nicht verdrängen, welches schon in der Archivierung seine Bedeutung behalten wird.
    Der Buchdruck hat nicht nur die Neuzeit eingeleitet, sondern auch mit zur klassischen Aufklärung beigetragen. Der Informationszuwachs war offensichtlich eine entscheidende Triebkraft. Im globalen Wandel wirkt das Internet gleichermaßen als Katalysator und wird durch seinen Informationsschub einer neuen Aufklärung den Weg mit bereiten. Die wissenschaftliche Information liefert dabei einen wesentlichen Impuls.

    Geschichte und Legende. Die Deutung des 300jährigen Jubiläums der Akademie des Gottfried Wilhelm Leibniz ist längst zum Politikum geworden Volltext zum Download
    von Herbert Wöltge
    Thesen aus einem Vortrag vor dem Ostdeutschen Geschichtsforum am 15. März 2000

    1. Die Legende
    Aktuelle Legitimationsbedürfnisse damaligen Handelns haben dazu geführt, daß der Öffentlichkeit eine auf regierungsamtliche politische Nützlichkeit festgelegte Auffassung von der Akademieentwicklung um 1992 angeboten wird. Der Kern der heute verbreiteten Legende besteht darin: 1992 sei im Gefolge des Einigungsvertrages die vormalige Preußische Akademie der Wissenschaften als Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften neu konstituiert worden, die BBAW sei damit die legitime Fortsetzerin der Leibnizschen Akademie. Die Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften der DDR sei vereinigungsbedingt aufgelöst, und damit sei auch die Mitgliedschaft in dieser Akademie erloschen.
    2. Die Rechtsgrundlage
    Diese Legende steht im Gegensatz zu der durch den Einigungsvertrag gegebenen Rechtslage und zu den historischen Fakten. Art.38(2)EV schrieb die Fortführung der Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften der DDR auf landesrechtlicher Grundlage vor. Der Staats- und Verfassungsrechtler Hans-Peter Schneider, Berater von Bundestagspräsident Thierse bei der Spendenaffäre dieser Tage, hielt die Rechtslage schon 1991 für vollkommen klar und unmißverständlich und den Gedanken einer Nichtfortführung entgegen Art.38(2)EV für rechtswidrig: "Ich wüßte kaum einen Rechtstext, der in diesem Punkt schon vom Wortlaut her klarer und eindeutiger wäre."
    3. Die Fakten
    Die Untersuchung führt zu folgenden Ergebnissen:
    3.1. Die Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften ist nicht aufgelöst. Es existiert kein actus contrarius zur Gründung, es fehlt jeglicher Rechtsakt oder hoheitliche Verfügung, die eine Auflösung zum Inhalt haben. Auch eine Selbstauflösung hat nicht stattgefunden. Die Gelehrtensozietät ist die fortgeführte Preußische Akademie der Wissenschaften, die nach 1945 den Namen Deutsche Akademie der Wissenschaften und seit 1972 Akademie der Wissenschaften der DDR trug und der Art.38(2)EV die Bezeichnung Gelehrtensozietät gab.
    3.2 Eine landesrechtliche Entscheidung, wie die Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften fortzuführen ist, wurde nicht getroffen. Das Landesgesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften enthält keinen Bezug auf Art.38(2)EV. Faktisch hat das Land Berlin an die Stelle von Bundesrecht diametral entgegenstehendes Landesrecht gesetzt. Damit steht auch fest, daß die Regelung aus Art.38(2)EV noch eingefordert werden kann.
    3.3. Die Mitgliedschaft in der Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften besteht weiter. Auch hier gibt es keinen rechtsgültige Akt über das Erlöschen der Mitgliedschaft. Weder der Staatsvertrag noch ein diesbezügliches Schreiben des Wissenschaftssenators Erhardt an die Akademiemitglieder haben die Mitgliedschaft beendet.
    3.4. Die Gelehrtensozietät ist nicht nur rechtlich nicht aufgelöst, sie hat auch ihre Tätigkeit ohne Unterbrechung im Herbst 1992 fortgesetzt. Sie konstituierte sich im April 1993 als Leibniz-Sozietät e.V. und setzte die Arbeit bis heute fort.
    3.5. Die BBAW ist nicht die vormals Preußische Akademie, sondern eine Neugründung. Der Staatsvertrag hat darauf verzichtet, die neue Akademie als Rechtsnachfolgerin oder überhaupt als Nachfolgerin oder Fortführerin der Gelehrtensozietät anzusehen. Außer der rechtswidrigen Übernahme des Vermögens läßt sich im Staatsvertrag kein Berührungspunkt zur Gelehrtensozietät des Einigungsvertrages erkennen. Der Bezug auf die Preußische Akademie beruht auf einer rechtlichen Fiktion und postuliert eine Traditionskontinuität, die die letzten 50 Jahre Akademiegeschichte umgeht.
    4. Die Schlußfolgerungen
    Die Behauptung der Auflösung der Gelehrtensozietät des Einigungsvertrages ist die Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der heutigen, eingangs formulierten Legende. Die Tatsache einer nichtaufgelösten Gelehrtensozietät bringt damaliges wie heutiges Handeln von Politik, Behörden und Wissenschaftsspitzen in anfechtbare Positionen. Die Fakten führen uns zu vier Überlegungen.
    4.1. Wenn die Gelehrtensozietät nicht aufgelöst wurde, dann existiert sie fort, wenngleich in einer anderen Rechtsform. Damit hat sie als Leibniz-Sozietät ihre Rechte und Pflichten als Fortsetzerin der Deutschen Akademie der Wissenschaften und der Preußischen Akademie nicht verloren. Dem entgegenstehendes Landesrecht ist nichtig. Die auf der Auflösung der Gelehrtensozietät aufgebauten Rechtsgründe des Senats für seine Handlungen und Entscheidungen, die bis zur Errichtung einer vormals Preußischen Akademie gingen, haben kein rechtsgültiges Fundament.
    4.2. Wenn die Gelehrtensozietät nicht aufgelöst wurde, dann muß man davon ausgehen, daß das Land Berlin mit dem Vermögen der Gelehrtensozietät pflicht- und rechtswidrig umgegangen ist. Das Land hat die Fürsorgepflicht gegenüber der Gelehrtensozietät gröblichst verletzt (im Sinn von §266StGB, Untreue), indem es über das Vermögen der in seine Obhut gegebenen Sozietät mißbräuchlich und zum Nachteil der Sozietät verfügte. Die Landesregierung hat dieses Vermögen behandelt wie herrenloses Gut, das ihr ersatzlos zugefallen war, in den Wirren der Wiedervereinigung, vereinigungsbedingt, wie heute gelegentlich in Verhüllung der wirklichen Fakten formuliert wird. Das Land übergab das Vermögen rechtswidrig an andere Institutionen und behielt einen Teil - vor allem Stiftungen und Immobilien - für sich. Die Regierung Diepgen betrieb gegenüber der Gelehrtensozietät des Einigungsvertrages einen staatlich sanktionierten, für das Land ertragreichen, Beutezug, sie praktizierte eine Form von regierungsamtlicher Vereinigungskriminalität, die bis heute nicht die Aufmerksamkeit gefunden hat, die sie verdient.
    4. 3. Wenn die Gelehrtensozietät nicht aufgelöst wurde, dann ist sie und nicht die BBAW die vormals Preußische Akademie, und die BBAW kann sich als Neugründung nicht auf eine historische und rechtliche Kontinuität auf die Preußische Akademie berufen. Diese Feststellung kollidiert unmittelbar mit der seit 1990 herrschenden politischen Doktrin
    Eine historisch-sachliche Kontinuität zur Preußischen Akademie liegt weder bei der personelle Kontinuität, die unbestritten der Gelehrtensozietät zukommt, noch bei den wissenschaftlichen Unternehmungen, bei den Langzeit- und Editionsvorhaben. Die als Fiktion des Senats in Westberlin über 40 als ruhend und mitgliederlos angenommene Preußische Akademie hat kein einziges wissenschaftliches Unternehmen verwaltet oder gar wissenschaftlich gepflegt und kein einziges wissenschaftliches Arbeitsergebnis hervorgebracht. Auch der der BBAW vom Gesetzgeber rechtswidrig zugewiesene Anteil am Vermögen der Gelehrtensozietät hat keinerlei historische oder rechtliche Anschlußstücke geliefert.
    Die Politik hat die BBAW veranlaßt, mit einer geborgten Vergangenheit zu leben, Sie wurde sozusagen über Nacht in eine lange traditionsreiche und geachtete deutsche und europäische Geschichte eingesetzt. Wie die BBAW auf Dauer mit diesem Makel leben kann, wird abzuwarten sein.
    5. Das Jubiläum
    Wenn dem Jubiläum die offizielle Legende von der BBAW als der legitimen Fortsetzerin der Leibnizschen Akademie und von der durch den Einigungsvertrag aufgelösten Gelehrtensozietät zu Grunde gelegt wird, wird die Politik die falsche Institution feiern. Eine rechtlichen Fiktion und eine Geschichtsfälschung als Grundlage für das Jubiläum zu nehmen, hieße neue politische Fehler zu begehen, statt die alten behutsam zu korrigieren und neue Signale zu geben.
    Wenn der Bundespräsident, die Bundesministerin für Bildung und Forschung und der Regierende Bürgermeister von Berlin am 1. Juli wie vorgesehen zu den Gästen der Festversammlung der BBAW anläßlich des 300jährigen Jubiläums der Berliner Akademie sprechen, werden sie klug abzuwägen haben, ob man bei der Illustration vorgegebener politischer Schemata von gestern bleiben kann oder ob man nicht besser bei der Suche nach Wegen in die Zukunft von den wirklichen historischen Fakten ausgehen und zeitgemäße Lösungen anstreben sollte. Zeitgemäße Lösungen sollten den Fortgang der wissenschaftlichen Arbeit sichern und alle Potentiale, die dazu fähig sind, angemessen fördern. Das könnte, wovon man in letzter Zeit immer weniger spricht, ein Beitrag sein auf dem immer steiniger werdenden Weg zur inneren Einheit Deutschlands.

    Die Geburt einer Akademie
    "... dadurch gründliche Wissenschaften und gemein nützliche Künste zu verbessern..."
    von Hubert Laitko
    (aus Neues Deutschland vom 4./5.3.2000)
    Das späte 17. Jahrhundert war in den fortgeschrittensten Ländern Europas die Zeit, in der die Gründung von gelehrten Gesellschaften oder Akademien die Avantgarde der Wissenschaftsorganisation bildete. Allein hier - und nicht etwa an den Universitäten - war der Ort, an dem das Gewinnen, Präsentieren, Prüfen und Verteidigen neuer Erkenntnis im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. Vereinigungen dieser Art waren zudem solche Formen aufkommender Bürgerlichkeit, die unter den Verhältnissen eines aufgeklärten Absolutismus einem Herrscherhaus zusätzlichen Glanz verleihen konnten, ohne schon die Fundamente der Feudalordnung in Frage zu stellen. Seit 1662 bestand in London die "Royal Society", seit 1666 arbeitete in Paris die "Aca-démie des Sciences". Dort, in den Weltmetropolen jener Zeit, war der natürliche Platz solcher Unternehmungen. Aber im kargen Brandenburg, das sich unter dem straffen und sparsamen Regiment des "großen Kurfürsten" Friedrich Wilhelm gerade erst mühsam aus dem Tal äußerster Dürftigkeit im Gefolge des dreißigjährigen Krieges ein wenig aufgerappelt hatte? Und doch war es so: Brandenburg war so kühn, im Konzert der Großen mitzuspielen. Im Jahre 1700 wurden die fünf Residenzstädte Berlin, Kölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt, die sich 1709 zur Stadt Berlin verbanden, zum Sitz einer Societät der Wissenschaften ...
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    Üb immer Treu und Redlichkeit.
    Wie die Berliner Landesregierung 1992 mit dem Vermögen der Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften der DDR umging.

    Von Jakob Wegelin
    (aus Junge Welt vom 31. Januar 2000)
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Aktualisiert am: 23.12.2009