Sozietät
"Auflösung" der Berliner Akademie per Senator-Dekret
 
 
 
   
 

begründet 1700

   
   
   
   
   
   
   
     
   
   
   
   
   
   
     
   
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Wortlaut des Schreibens von Senator Erhardt an die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften (hier an OM Fritz Hinte), mit dem die Mitgliedschaft aller Ordentlichen, Korrespondierenden und Auswärtigen Mitglieder für "erloschen" erklärt wurde.

Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung
Der Senator

Herrn Professor Dr. Fritz Hintze
Mellenseestr. 45
0-1136 Berlin

7. Juli 1992

Sehr geehrter Herr Professor Hintze,
ich wende mich an Sie als früheres Mitglied der Gelehrtensozietät der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik. Wie Ihnen bekannt ist, hat Artikel 38 des Einigungsvertrages, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen worden ist, die Forschungsinstitute der ehemaligen AdW von der Gelehrtengesellschaft getrennt und die Fortexistenz dieser oder einer anderen Gelehrtengesellschaft einer landesrechtlichen Regelung überantwortet.
Die Regierungen von Berlin und Brandenburg haben sich entschlossen, fußend auf einer bald dreihundertjährigen Tradition, eine Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften neu zu konstituieren und zukünftig als gemeinsame Einrichtung zu unterhalten. Der zwischen den beiden Bundesländern am 21. Mai 1992 durch den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen und den Ministerpräsidenten Manfred Stolpe abgeschlossene Staatsvertrag ist von den Parlamenten am 18. bzw. 24. Juni 1992 ratifiziert worden. Der Staatsvertrag tritt am 1. August 1992 in Kraft.
Die ersten fünfzig Mitglieder werden in einem im Staatsvertrag festgelegten Verfahren ohne Beteiligung staatlicher Instanzen gewählt. Die so gewählten Mitglieder können bis zu 150 weitere Mitglieder kooptieren. Die Mitglieder werden dann die für die Berlin-Brandenburgische Akademie im Staatsvertrag vorgesehenen Organe selbst bilden.
Eine Fortführung der Gelehrtensozietät der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR in ihrer bisherigen Gestalt oder eine Überführung der annähernd vierhundert Mitglieder sieht der Staatsvertrag nicht vor. Die Regierungen und Parlamente von Berlin und Brandenburg stimmen darin überein, daß die neue Akademie in der Auswahl ihrer Mitglieder frei sein sollte.
Mit der Beendigung der früheren Gelehrtensozietät ist auch Ihre Mitgliedschaft erloschen. Diese Mitteilung verbinde ich mit einem besonderen Dank für die im Rahmen der Akademietätigkeit geleistete Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Manfred Erhardt
(Senator)

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Aktualisiert am: 08.12.2006