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Wortlaut
des Schreibens von Senator Erhardt an die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften
(hier an OM Fritz Hinte), mit dem die Mitgliedschaft aller Ordentlichen,
Korrespondierenden und Auswärtigen Mitglieder für "erloschen"
erklärt wurde.
Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung
Der Senator
Herrn Professor Dr. Fritz Hintze
Mellenseestr. 45
0-1136 Berlin
7. Juli 1992
Sehr geehrter Herr Professor Hintze,
ich wende mich an Sie als früheres Mitglied der Gelehrtensozietät
der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokratischen
Republik. Wie Ihnen bekannt ist, hat Artikel 38 des Einigungsvertrages,
der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik geschlossen worden ist, die Forschungsinstitute der ehemaligen
AdW von der Gelehrtengesellschaft getrennt und die Fortexistenz dieser
oder einer anderen Gelehrtengesellschaft einer landesrechtlichen Regelung
überantwortet.
Die Regierungen von Berlin und Brandenburg haben sich entschlossen, fußend
auf einer bald dreihundertjährigen Tradition, eine Berlin-Brandenburgische
Akademie der Wissenschaften neu zu konstituieren und zukünftig als
gemeinsame Einrichtung zu unterhalten. Der zwischen den beiden Bundesländern
am 21. Mai 1992 durch den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen
und den Ministerpräsidenten Manfred Stolpe abgeschlossene Staatsvertrag
ist von den Parlamenten am 18. bzw. 24. Juni 1992 ratifiziert worden.
Der Staatsvertrag tritt am 1. August 1992 in Kraft.
Die ersten fünfzig Mitglieder werden in einem im Staatsvertrag festgelegten
Verfahren ohne Beteiligung staatlicher Instanzen gewählt. Die so
gewählten Mitglieder können bis zu 150 weitere Mitglieder kooptieren.
Die Mitglieder werden dann die für die Berlin-Brandenburgische Akademie
im Staatsvertrag vorgesehenen Organe selbst bilden.
Eine Fortführung der Gelehrtensozietät der ehemaligen Akademie
der Wissenschaften der DDR in ihrer bisherigen Gestalt oder eine Überführung
der annähernd vierhundert Mitglieder sieht der Staatsvertrag nicht
vor. Die Regierungen und Parlamente von Berlin und Brandenburg stimmen
darin überein, daß die neue Akademie in der Auswahl ihrer Mitglieder
frei sein sollte.
Mit der Beendigung der früheren Gelehrtensozietät ist auch Ihre
Mitgliedschaft erloschen. Diese Mitteilung verbinde ich mit einem besonderen
Dank für die im Rahmen der Akademietätigkeit geleistete Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Manfred Erhardt
(Senator)
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