Autor/en | Vogt, Walther |
Titel | Gedanken über die Strafe und ihren Sinn. Vorversuch einer volksorganischen Straftheorie |
Ort | Minden-Westfalen |
Datum | 1931.10.17 |
Zusatz | Sonderdruck aus der Preußischen Lehrer-Zeitung, Nr. 125 |
Anmerkungen | "Man beschäftigt sich beim Begriff 'Strafe' immer nur mit der Frage: Wozu strafen wir? Man sucht nach einem Zweck der Strafe und läßt die Handlung der Strafe gern bestehen, wenn man nur gefunden zu haben glaubt, daß sie zu etwas Gutem dient. Die Frage aber lautet nicht: Wie in aller Welt kann böse gut werden? - sondern: Wozu ist 'böse' brauchbar? Finde ich darauf eine Antwort, dann ist alles in schönster Ordnung. Wir haben hier eine der vielen Anwendungen des vielverschrienen Satzes: 'Der Zweck heiligt die Mittel', der ja im menschlichen Leben überhaupt sehr viel häufiger wirksam ist, als selbst diejenigen es wissen, die ihn anwenden." (S.3) ..................................................... [Fremdbeobachtung; Selbstbeobachtung] "Damit wird freilich die böse Tat, hier Strafe genannt, noch nicht zur guten, aber ich verstehe, daß die Gerechtigkeit, oder das Volk, oder die Menschheit, oder Gott, lauter im Augenblick als beseelt gedachte Wesen, dadurch befriedigt sind, ihr seelisches Gleichgewicht wiederhergestellt zu haben." (S.5) ..................................................... "Jeder lebendige Mensch, der sich nicht für unfehlbar hält, kennt jene furchtbare Erkenntnis von der Verruchtheit der eigenen bösen Tat, jene unerträgliche Abscheu vor ihr, jenen heißen Wunsch, sie möchte doch nicht geschehen sein, jenen unerträglichen Widerspruch mit unserem besten Ich: wie konnte ich bloß so etwas tun!" (S.7) ..................................................... "Der Anspruch aber auf Gerechtigkeit steht nicht in der blauen Luft in seligem Selbstgenügen da, sondern verlangt die Anerkennung aller Einsichtigen, weist also über den einzelnen hinaus auf alle Menschen, zunächst auf alle Volks- und Zeitgenossen." (S.9) ..................................................... "Meine Theorie sagt: So viel Strafe muß sein, als ich brauche, um meinen durch die echte Reue zerrissenen Mitmenschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, um ihm mit gutem Gewissen und in voller Achtung vor der Hoheit (um nicht zu sagen: göttlichen Herkunft) seiner Reue sagen zu können: Nun halte ich dich für erlöst von deiner Reue." (S.9) ..................................................... [Erziehung und Strafe] "Wenn ich mich nun als Strafender zu dieser Sühnetheorie bekenne, so suche ich in jedem Straffalle, wenigstens so gut ich kann, vorerst den Zustand der Reue herbeizuführen. Das ist nun eine Kunst für sich, eine pädagogische Kunst, deren Erfolge bei mir bislang wahrhaftig dürftig genug waren." (S.11) ..................................................... [Hegel: Die Strafe ist das Recht des Verbrechers.] |
Archiv | DIPF-BBF/II/B/H/I/1. |
Signatur | DIPF-BBF/II/B/H/I/1.1.17.21 [32] |
Schlagworte | Erziehung
Selbstbeobachtung Strafe Straftheorie, volksorganische Volk Volksgeist |
Abteilungen | 2 |