Autor/en | Oestreich, Paul |
Titel | Kollegiale Verfassung in der Schulverwaltung. Ein Entwurf |
Ort | Nürnberg |
Datum | 1919 |
Zusatz | In: Der Volksstaat. Eine Wochenschrift. 1919. Nr. 7 |
Anmerkungen | "Kollegiale Verfassung aller Instanzen der staatlichen Schulverwaltung. Neben ihnen Selbstverwaltungskörper aus frei gewählten Vertretern der Lehrerschaft sowie anderen des Erziehungswesens kundigen Männern und Frauen, gipfelnd in einen Landesschulbeirat." ................................................. "Der deutsche Mensch der nächsten Generation muß lernen, in seinem Tun, nicht in seinem Lohn, seines Lebens Sinn zu finden." ..................................................... [III.3.]"Alle öffentlichen höheren Schulen sind Staatsschulen. Die Lehrer an den höheren Schulen sind unmittelbare Staatsbeamte. ... Jeder Lehrer hat völlige Freiheit des Unterrichtsverfahrens. ... 2. Jeder Lehrer hat völlige Freiheit in der staatsbürgerlichen Betätigung. 3. Das Lehrerkollegium, d.h. die Gesamtheit der festangestellten Lehrer, wählt den Direktor auf drei Jahre in geheimer Abstimmung. Wiederwahl ist möglich." ..................................................... "Der Direktor ist der Beauftragte der Konferenz, d.h. der Gesamtheit der Lehrer, die selbstständigen Unterricht erteilen. Er ist der Vorgesetzte des einzelnen Lehrers. Strafrecht steht ihm nicht zu." |
Archiv | Oestreich-Archiv Uni |
Signatur | Oestreich-Archiv Uni Würzburg/II/B/I/II |
Schlagworte | Entwurf
Freiheit Kollegiale Verfassung Lehre Lehrer Lehrerselbstverwaltung Menschenbild Schulorganisation Schultheorie Schulverwaltung Staat Staatsschule Verfassung |
Abteilungen | 2 |